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Einleitung
Der Handwerkerbonus 2024 ist eine staatliche Fördermaßnahme, die dazu dient, Handwerkerarbeiten in privaten Wohnbereichen zu unterstützen. Diese Förderung kann ab Mitte Juli 2024 beantragt werden und gilt für bauliche Maßnahmen, die nach dem 1. März 2024 begonnen und vor dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen wurden. Ziel des Handwerkerbonus ist es, die Beschäftigung und Wirtschaftsleistung in der Bauwirtschaft zu fördern und konjunkturbelebende Impulse zu setzen.
Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?
Der Handwerkerbonus richtet sich an volljährige natürliche Personen, die ihre Wohneinheit privat nutzen und dort ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Es ist möglich, den Bonus für mehrere Wohneinheiten zu beantragen, sofern alle sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsgrund der Nutzung spielt keine Rolle, sodass Eigentümer, Baurechtsberechtigte und Mieter antragsberechtigt sind. Wichtig ist, dass die Arbeiten an der selbst genutzten Wohneinheit durchgeführt wurden.
Nicht förderbar sind Arbeiten an Büros und Gewerberäumlichkeiten, Wohneinheiten im Eigentum einer Immobiliengesellschaft und Arbeiten an vermieteten Wohneinheiten.
Welche Arbeiten werden gefördert?
Gefördert werden Arbeitsleistungen in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensbereichen. Hierzu zählen unter anderem:
Die Arbeiten müssen durch inländische Gewerbsleute mit entsprechender Gewerbeberechtigung durchgeführt werden. Nicht förderbar sind Arbeiten an beweglichen Gegenständen, reine Gartenpflegeleistungen, gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten, Arbeitsleistungen durch ausländische oder nicht-gewerbetreibende Anbieter sowie Material- und Fahrtkosten.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Nettokosten, jedoch maximal 2.000 Euro im Jahr 2024 und 1.500 Euro im Jahr 2025. Diese Grenzen gelten pro Person, Wohneinheit und Kalenderjahr. Eine optimale Rechnungshöhe für Arbeitsleistungen liegt bei 10.000 Euro für das Jahr 2024 und 7.500 Euro für 2025. Es gibt auch eine Bagatellgrenze: Schlussrechnungen mit einem Förderbetrag bis zu 250 Euro netto sind nicht förderbar.
Antragstellung
Der Förderantrag kann online über die Website der Buchhaltungsagentur des Bundes gestellt werden. Zur Identifikation ist eine ID Austria hilfreich, alternativ kann ein amtlicher Ausweis hochgeladen werden. Personen ohne Internetzugriff können sich von Gemeindeämtern unterstützen lassen.
Fristen
Anträge für das Jahr 2024 können vom 15. Juli 2024 bis spätestens 28. Februar 2025 gestellt werden. Für das Jahr 2025 ist der Antrag vom 1. März 2025 bis spätestens 28. Februar 2026 möglich. Da die Gesamtförderung auf 300 Millionen Euro begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung nach dem Prinzip „first come, first serve“.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung ist eine detaillierte Schlussrechnung über die erbrachten Arbeitsleistungen notwendig, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auch ein Zahlungsnachweis ist erforderlich. Nicht geeignet sind Akontorechnungen, Ratenzahlungen, Pauschalrechnungen ohne separate Ausweisung der Arbeitsleistungen und Schwarzarbeit.
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderungen
Es ist nicht möglich, den Handwerkerbonus mit anderen Bundes- oder Landesförderungen für dieselbe Arbeitsleistung zu kombinieren. Ebenso dürfen die geförderten Kosten nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Versicherungsleistungen schließen eine Förderung ebenfalls aus.
Step-by-Step-Anleitung
Fazit
Der Handwerkerbonus 2024 bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Kosten für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in Ihrem Zuhause zu senken. Durch eine frühzeitige und sorgfältige Planung sowie die Einhaltung der Antragsvoraussetzungen können Sie diese Förderung optimal nutzen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und profitieren Sie von unserer Expertise im Immobilienrecht.
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