Gewähr-
leistungs-
recht
Das Gewährleistungsrecht findet dann seine Anwendung, wenn die übergebene Ware oder Leistung im Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft war. Ob eine Leistung mangelhaft war, ist am konkreten Vertragstext zu prüfen. Je nach schwere des Mangels bzw. je nachdem wie Ihr Vertragspartner mit einer Reklamation umgeht, stehen im Gewährleistungsrecht grundsätzlich die Verbesserung, der Austausch, Preisminderung und die Wandlung (Vertragsauflösung) als mögliche Behelfe zur Verfügung.
Beim Gewährleistungsrecht handelt es sich um gesetzliche Regelungen welche zwar vertraglich abgeändert, aber insbesondere bei Konsumentenverträgen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Gerne prüfen wir anhand der Vertrags- und Gesetzeslage Ihre Gewährleistungsansprüche und machen diese für Sie geltend.