Honorar
Was kostet die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt?
Ihr Recht ist kostbar, weshalb professionelle Unterstützung sich zumeist bewährt.
Häufig können durch eine frühe anwaltliche Beratung bereits vorab kostspielige Rechtstreitigkeiten vermieden werden. Selbst wenn dies nicht möglich ist, können Sie durch frühzeitige anwaltliche Beratung folgenschwere Fehler vor Prozessbeginn vermeiden, welche im Nachhinein – wenn überhaupt möglich – nur noch mit sehr hohem Aufwand behoben werden können.
Viele scheuen dennoch oftmals vor der Beauftragung eines Rechtsanwalt zurück, da dessen Leistungen oft als überteuert wahrgenommen werden. Es ist uns daher ein Anliegen, unser Honorar von Anfang an so transparent wie möglich darzulegen.
Für das Rechtsanwaltshonorar gilt der Grundsatz der freien Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten. Das heißt, unsere Leistungen können in Form eines Zeit- oder Pauschalhonorars oder nach dem Tarif abgerechnet werden:
- Zeithonorar: Das Honorar bemisst sich nach den geleisteten Zeiteinheiten und wird gemäß unserem Stundensatz abgerechnet.
- Pauschalhonorar: Hier wird für einen genau definierten Leistungsumfang vorab ein festes Honorar festgelegt. Diese Abrechnungsvariante eignet sich jedoch nicht für alle Angelegenheiten, da der tatsächliche Aufwand oft schwer abzuschätzen ist.
- Tarif: Hier bilden die Leistungskategorien des Rechtsanwaltstarifgesetzes oder der Allgemeinen Honorar-Kriterien die Bemessungsgrundlage.
Nähere Informationen zu den Abrechnungsvarianten und einige weitere relevante Punkte zum Thema Honorar und Abrechnungsmodalitäten finden Sie in der folgenden Menü-Übersicht noch detaillierter beschrieben:
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