Honorar

RECHTSSCHUTZ

Rechtsschutzversicherungen tragen – im Falle der Deckung – für Ihre Versicherungsnehmer grundsätzlich das Prozesskostenrisiko. Wie unter Punkt Kostenersatz ausgeführt, hat die unterliegende Partei – im Verhältnis zum Unterliegen – die Kosten der obsiegenden Partei zu tragen. Hat Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung in der Angelegenheit gewährt, werden auch im Falle des Unterliegens die eigenen und die zu ersetzenden gegnerischen Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Ob die Versicherung Kostendeckung in Ihrer Angelegenheit gewährt, kann direkt durch unsere Kanzlei mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden. Sie können sich daher mit Ihrem Anliegen direkt an uns wenden!

Tipp: 

In vielen Rechtsschutzversicherungs-Verträgen ist im Versicherungsumfang ein Beratungsrechtsschutz enthalten, d.h. die Versicherung übernimmt die Kosten einer Erstberatung. Sie können sich daher mit uns einen Termin vereinbaren, um die Angelegenheit einer Erstbeurteilung zu unterziehen.

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