HONORAR

STUNDENLOHN

In diesem Fall wird ein Stundensatz vereinbart, welcher für den tatsächliche Zeitaufwand unserer Tätigkeit verrechnet wird (der Stundensatz beträgt EUR 300,00 netto; die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt 15 Minuten).  

Der Vorteil bei dieser in der Rechtsanwaltsbranche  gängigen Abrechnungsart liegt darin, dass sämtliche Leistungen – egal ob Besprechungen, Schreiben, Telefonate oder Verhandlungen – gleich bewertet werden, was zu einer besseren Nachvollziehbarkeit des Honorars führt.

Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Aufzeichnung über die von uns erbrachten Leistungen und den damit verbundenen Zeitaufwand.

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