HONORAR
STUNDENLOHN
In diesem Fall wird ein Stundensatz vereinbart, welcher für den tatsächliche Zeitaufwand unserer Tätigkeit verrechnet wird (der Stundensatz beträgt EUR 300,00 netto; die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt 15 Minuten).
Der Vorteil bei dieser in der Rechtsanwaltsbranche gängigen Abrechnungsart liegt darin, dass sämtliche Leistungen – egal ob Besprechungen, Schreiben, Telefonate oder Verhandlungen – gleich bewertet werden, was zu einer besseren Nachvollziehbarkeit des Honorars führt.
Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Aufzeichnung über die von uns erbrachten Leistungen und den damit verbundenen Zeitaufwand.